Am 28.06.2023 fand am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von drei Abiturienten aus Bayern statt. Diese wenden sich gegen die Zulässigkeit eines in das Abiturzeugnis aufgenommenen Vermerks, der auf die Nicht-Benotung der Rechtschreibleistungen hinweist. Im Rahmen des Verfahrens wurde auch dem BVL die Möglichkeit eingeräumt, an der Verhandlung mit drei Vertretern teilzunehmen und Stellung zu nehmen.
Die Presse hat zur mündlichen Verhandlung umfangreich berichtet. Wir freuen uns darüber, dass das Thema Legasthenie dadurch so viel Aufmerksamkeit in den Medien erhalten hat und möchten Ihnen auf dieser Seite eine Auflistung von einigen dieser Pressebeiträge weitergeben, so dass Sie sich selbst ein umfassendes Bild von der Verhandlung machen können.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/legasthenie-rechtschreibung-abitur-zeugnis-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/legasthenie-bundesverfassungsgericht-100.html
https://www.swr.de/swr2/wissen/legasthenie-bundesverband-lehnt-zeugnisvermerk-ab-100.html
Donnerstag, den 31.08.2023
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