Mittwoch, den 31.03.2021

Ab 1. April gilt eine neue Corona-Verordnung. Die allgemeine Testpflicht wurde ausgeweitet, das heißt für uns konkret:

Das Betreten des Lernstudios ist künftig nur noch mit einem negativen Coronatest erlaubt. Der Test muss entweder "tagesaktuell" (= max. 24h alt) sein oder es müssen 2 Testungen pro Woche nachgewiesen werden. Als Nachweis gilt ein Formular, welches wir allen Schülereltern per Mail versandt haben und welches auch im Lernstudio ausliegt. Bitte bringen Sie das Formular ausgefüllt beim Betreten des Lernstudios mit. Da die SchülerInnen ja künftig an ihren Schulen sowieso 2x pro Woche getestet werden, sollte der Nachweis leicht zu erbringen sein.

Eine weitere Übersicht der Stellen für kostenlose Coronatests in Dresden finden Sie hier:
https://stadtplan.dresden.de/?TH=VA_CORONA_TESTZENTREN
Selbstverständlich gilt diese Testpflicht ebenso für alle unsere MitarbeiterInnen. Diese Regelung gilt zunächst bis einschließlich 18. April. (Update vom 14. April: Die Regelung wurde verlängert und gilt nun bis zum 9. Mai.)

Gern können Sie auch weiterhin unseren Onlineunterricht nutzen. Bitte geben Sie uns einfach Bescheid, wenn Sie hier eine Änderung wünschen.

Wir wünschen allen SchülerInnen und ihren Familien schöne Ostertage.

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  0351 / 33287280
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